| Herzlich willkommen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Gemäß AltfahrzeugV, vom 21. Juni 2002 BGBI i.S. 2214 Diese Seite richtet sich an alle Autobesitzer die Ihr Altfahrzeug gemäß §4 AltfahrzeugV einer kostenlosen und gesetzlich vorgeschriebenen Autoentsorgung / Autoverschrottung zuführen, oder die einen Verwertungsnachweis für die vom BMWI ausgelobten Verschrottungsprämie von 2500 Euro benötigen / wollen. Die dazu nötigen Bedingungen können Sie hier nachlesen . Ab dem 01.01.2007 hat sich die Automobilindustrie, im Rahmen Ihrer Produktverantwortung (§3 Rücknahmeverpflichtung), Europaweit verpflichtet, alle Alten von Ihnen hergestellten und ausgedienten Fahrzeuge, sofern diese die in der Verpflichtungserklärung festgelegten Kriterien erfüllen - kostenfrei zurückzunehmen. Selbstverständlich steht Ihnen der Verbund der zertifizierten deutschen Autoverwerter auch als Partner fuer die umweltschohnende Entsorgung Ihres Fahrzeugs zur Seite. Um dieser Rücknahmeverpflichtung / Autoentsorgung / Autoverschrottung Flächendeckend nachzukommen, sind Kooperationsverträge mit vielen deutschen Autoverwertern seitens der Automobilindustrie abgeschlossen worden, um diese Leistung direkt für Sie zu erbringen. Sie als Fahrzeugeigentümer haben die Möglichkeit, kostenfrei über diese Internet Seite, einen zertifizierten Autoverwerter in Ihrer Nähe anzusprechen und zu Ihm Verbindung aufzunehmen.
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